Aktuelle prozessuale Lage im Abgasskandal

Seit fast 2 Jahren ist der Skandal um die unzulässige Abschalteinrichtung öffentlich. Nahezu täglich kommen neue Details ans Licht. Nicht nur Rechtslaien fällt es da schwer, den Überblick zu behalten. Neben VW, Audi, Seat und Skoda ist mittlerweile auch Porsche betroffen.

Die anderen Hersteller müssen ebenfalls umfangreiche Untersuchungen befürchten. Die breite Öffentlichkeit ist sich einig: Hier ist im großen Stil betrogen worden. Die rechtliche Einordnung ist aber nicht einfach. Das zeigen in erster Linie die uneinheitlichen Entscheidungen der Landgerichte deutschlandweit.

Nach unserem Kenntnisstand sind knapp 70 % aller Klagen gegen Händler und Hersteller erstinstanzlich abgewiesen worden. Dass sich der Presse zum Teil ein anderes Bild entnehmen lässt, ist dem Umstand geschuldet, dass in erster Linie nur die obsiegenden Urteile veröffentlicht werden. Dies ist naheliegend – ist doch für jeden Anwalt und für jede Kanzlei ein Sieg deutlich bessere PR, als eine Niederlage.

Dies klingt aber deutlich dramatischer, als es tatsächlich ist. Denn: Man streitet sich zwar über die rechtliche Würdigung in allen denkbaren Punkten – aber: Die Landgerichte sind (derzeit) nur Durchlaufinstanzen und auf rechtskräftige Entscheidungen eines Oberlandesgerichtes lässt man es (derzeit) noch nicht angekommen. Völlig egal wie das erstinstanzliche Urteil aussieht, die unterliegende Partei geht in Berufung. Hier sieht die aktuelle Lage so aus, dass nahezu alle Angelegenheiten durch Vergleiche beendet werden. Dies hat den Hintergrund, dass VW Urteile von Oberlandesgerichten (noch) vermeiden will. Könnten doch viele weitere Betroffene bei einem klagestattgebenden Urteil eines Oberlandesgerichtes geweckt werden. Außerdem ist dann der Weg zum Bundesgerichtshof offen. Dessen Entscheidung kann VW erst riskieren, wenn 100 % sicher ist, dass zivilrechtliche Ansprüche nicht bestünden.

Wie geht man als betroffener Dieselbesitzer mit dieser Situation um?

Die Antwort ist abhängig vom Thema Rechtsschutzversicherung. Ohne einer solchen im Hintergrund (Achtung: die Versicherung muss zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufes bestanden haben) raten wir derzeit von der Geltendmachung möglicher Ansprüche ab. Das Prozess- und Kostenrisiko ist zu groß. Sollten Sie diesbezüglich abgesichert sein, spricht aus finanzieller Sicht nichts dagegen, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

Fazit: Mögliche Gewährleistungsansprüche gegen die Händler drohen Ende 2017 zu verjähren. Danach bliebe nur noch der Weg gegen VW direkt. Wer Ansprüche geltend machen will, sollte zeitnah einen Termin bei einem Rechtsanwalt vereinbaren. Gerne beraten wir Sie dazu in einem Erstgespräch.

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