Gratulation: Dörte Lorenz erwirbt Fachanwaltstitel im Sozialrecht

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Rechtsanwältin Lorenz ist seit 2002 in den Arbeitsschwerpunkten Sozialrecht und Familienrecht tätig, seit 2006 als Fachanwältin für Familienrecht. Im März 2016 wurde ihr nun der Fachanwaltstitel für Sozialrecht verliehen.

Unter dem Begriff des Sozialrechts sind u. a. die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, der Deutschen Rentenversicherung, der Berufsgenossenschaften, der Eingliederungshilfe bei Behinderung und die existenzsichernden Leistungen wie Hartz IV und Sozialhilfe zusammengefasst. Es handelt sich um ein komplexes Geflecht aus Leistungen, die in der Regel nur auf Antrag gewährt werden, wie Leistungen nach dem SGB II/Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Ausbildungsförderung, Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld. Frau Rechtsanwältin Lorenz ist mit über 13 Jahren Berufserfahrung eine ausgewiesene Spezialistin im Bereich des Sozialrechts. Der von ihr erworbene Titel „Fachanwältin für Sozialrecht“ ist ein Garant für eine kompetente und umfassende Beratung und Vertretung in Verwaltungsverfahren vor Behörden und vor den Sozialgerichten.

In unserer Kanzlei gibt es bislang 11 verschiedene Fachanwaltstitel. Weitere sind in Vorbereitung, so der Fachanwaltstitel für Steuerrecht, für Urheber- und Medienrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht. Trägt ein Anwalt einen Fachanwaltstitel, so hat er auf diesem Rechtsgebiet besondere theoretische und praktische Kenntnisse, die er gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich auf diesem Gebiet an anwaltlichen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.

Wir gratulieren Dörte Lorenz herzlich zum Erwerb ihres zweiten Fachanwaltstitels!

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