RA Priv.- Doz. Dr.
Endrik Wilhelm
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Keine Gnade für Patrick S.
Der wegen seiner Beziehung zu seiner Schwester zu insgesamt 3 Jahren und 7 Monaten Freiheitsstrafe verurteilte Patrick S. hat am 4. Juni 2008 seine Reststrafe von ca. 1 Jahr und 5 Monaten angetreten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in einer 7:1 Entscheidung gegen Patrick S. dessen Verfassungsbeschwerde gegen seine auf § 173 StGB beruhende Verurteilung zurückgewiesen hatte, entschied der Justizminister des Freistaats Sachsen vor wenigen Wochen, dass Patrick S. auch keine Gnade verdient habe. Er wird seine Restfreiheitsstrafe deshalb in der JVA Torgau verbüßen.
Der Fall hat sehr viel Aufsehen erregt und es gab viele Unterstützer des Gnadengesuchs. Dazu gehörten mehrere Strafrechtslehrer, zumal § 173 StGB in der Strafrechtswissenschaft so gut wie keine Akzeptanz mehr findet. Es herrscht dort vielmehr die Auffassung vor, dass es erwachsenen Menschen selbst überlassen bleiben muss, ob sie miteinander geschlechtlich verkehren oder nicht, solange das eine freiwillige Grundlage hat. Daran gab es im Verhältnis zwischen Patrick S. und seiner Schwester nie den geringsten Zweifel. Leider hat sich dieser Meinung nur der Vizepräsident des BVerfG angeschlossen, während die anderen 7 Richter den freiwilligen Geschlechtsverkehr für strafwürdig halten. Auch der Justizminister des Freistaats Sachsen ist davon überzeugt, dass es richtig ist, Patrick S. erneut ins Gefängnis zu schicken.
Überlagert wurde die Diskussion zuletzt von dem "Inzest-Fall" in Amsdetten, Österreich. Wir legen Wert auf die Feststellung, dass die Fälle keine strafrechtlich relevanten Parallelen aufweisen. Im Gegensatz zu dem Fall in Österreich spielten Gewalt, Freiheitsberaubung und die sonstigen Grausamkeiten in der Beziehung zwischen Patrick S. und seiner Schwester nicht die geringste Rolle. [Newsletter Nr. 6 vom 05.06.08: RA Priv. Doz. Dr. Endrik Wilhelm, Fachanwalt für Strafrecht, Tel. (0351) 80 71 8-90, wilhelm@kwbws.de]
Der Fall hat sehr viel Aufsehen erregt und es gab viele Unterstützer des Gnadengesuchs. Dazu gehörten mehrere Strafrechtslehrer, zumal § 173 StGB in der Strafrechtswissenschaft so gut wie keine Akzeptanz mehr findet. Es herrscht dort vielmehr die Auffassung vor, dass es erwachsenen Menschen selbst überlassen bleiben muss, ob sie miteinander geschlechtlich verkehren oder nicht, solange das eine freiwillige Grundlage hat. Daran gab es im Verhältnis zwischen Patrick S. und seiner Schwester nie den geringsten Zweifel. Leider hat sich dieser Meinung nur der Vizepräsident des BVerfG angeschlossen, während die anderen 7 Richter den freiwilligen Geschlechtsverkehr für strafwürdig halten. Auch der Justizminister des Freistaats Sachsen ist davon überzeugt, dass es richtig ist, Patrick S. erneut ins Gefängnis zu schicken.
Überlagert wurde die Diskussion zuletzt von dem "Inzest-Fall" in Amsdetten, Österreich. Wir legen Wert auf die Feststellung, dass die Fälle keine strafrechtlich relevanten Parallelen aufweisen. Im Gegensatz zu dem Fall in Österreich spielten Gewalt, Freiheitsberaubung und die sonstigen Grausamkeiten in der Beziehung zwischen Patrick S. und seiner Schwester nicht die geringste Rolle. [Newsletter Nr. 6 vom 05.06.08: RA Priv. Doz. Dr. Endrik Wilhelm, Fachanwalt für Strafrecht, Tel. (0351) 80 71 8-90, wilhelm@kwbws.de]
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