Unabsichtliche Fehleintragung der Arbeitszeit kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Arbeitsrecht

Wer seine Arbeitszeit falsch einträgt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das gilt selbst dann, wenn dies versehentlich erfolgte.

Eine Mitarbeiterin eines Museums durfte ihre Arbeitszeit handschriftlich auf Handzetteln erfassen. Für einen Tag, an dem sie nicht gearbeitet hatte, trug die Mitarbeiterin sechs Stunden ein. Dies wurde vom Arbeitgeber bemerkt und führte zu einer fristlosen Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges.
Die Mitarbeiterin berief sich darauf, dass dies versehentlich geschehen sein, deshalb sei eine Abmahnung ausreichend gewesen.

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 10 Sa 270/12) sah das anders und bestätigte die fristlose Kündigung. Die Falschdokumentation könne grundsätzlich eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dabei käme es nicht entscheidend auf die strafrechtliche Würdigung (Betrug ja oder nein) an, sondern auf den mit der Pflichtverletzung verbundenen schweren Vertrauensbruch. Der Arbeitgeber müsse auf eine korrekte Dokumentation vertrauen können. Wird die fehlende Kontrollmöglichkeit dazu ausgenutzt, die Zeiterfassungskarten falsch auszufüllen, sei das für eine weitere Zusammenarbeit notwendige Vertrauen unwiederbringlich zerstört. Dabei ging das Gericht davon aus, dass die Mitarbeiterin zumindest bedingt vorsätzlich falsch dokumentiert hat. Bedingter Vorsatz wird in Abgrenzung zur Fahrlässigkeit (versehentliches Handeln) definiert als das billigende Inkaufnehmen eines Erfolges – hier die unrichtige Arbeitszeiterfassung. Arbeitgeber könnten von ihren Mitarbeitern erwarten, dass sie die Kommens- und Gehenszeiten sofort eintragen, weil mit zunehmendem Zeitablauf das menschliche Erinnerungsvermögen abnehme.

Fazit:   Die Praxis zeigt, dass Arbeitnehmer bei der Arbeitszeiterfassung bisweilen „großzügig“ vorgehen. Davor kann nur gewarnt werden. Arbeitgeber sollten gelegentlich Kontrollen durchführen, damit sich eine solche „großzügige“ Vorgehensweise nicht schleichend nach der Devise durchsetzt: Da passiert ja nichts, es wird ohnehin nicht kontrolliert.

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