Unnötige Versicherungen

Neben den unbedingt erforderlichen Versicherungen wurden von den Versicherungsgesellschaften auch Versicherungsprodukte entwickelt, die unnötig sind und auf die ohne Weiteres verzichtet werden kann.

Eine Glasversicherung braucht beispielsweise im Grunde keiner, weil der Bruch einer Scheibe eine Familie nicht in den finanziellen Ruin stürzen kann. Außerdem sind die Beiträge im Verhältnis zur möglichen Schadenshöhe viel zu teuer. Gleiches gilt auch für Elektrogeräteversicherungen und Handyversicherungen. Auch der Abschluss einer Fahrradversicherung ist in der Regel nicht wirklich notwendig. Der mögliche Schaden ist im Verhältnis zu den Beiträgen regelmäßig gering.

Der Abschluss einer Insassenunfallversicherung ist unnötig. Wenn Insassen in einem Kfz verletzt werden und Ansprüche gegen den Fahrer geltend machen, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Reisegepäckversicherung ist ebenfalls verzichtbar, da in vielen Fällen Wertsachen, Kameras, Schmuck, Pelze usw. nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme versichert sind. Außerdem gelten für die Aufbewahrung und das Tragen von Wertgegenständen besondere Auflagen. Besser als der Abschluss einer solchen Versicherung ist es daher, alle wertvollen Sachen zu Hause zu lassen. Bei Einbruch und Raub im Ausland zahlt im Übrigen auch die Hausratversicherung.

Vorsicht gilt auch bei sogenannten Reisepaketversicherungen bei Krankheit, Unfall, Haftpflicht- und Gepäckschaden. Die wichtigen Versicherungen, die weltweit gelten, sollten bereits ohnehin bestehen und müssen daher nicht unsinnigerweise in besonderen „Schutzpaketen“ nochmals versichert werden. Die wichtige Auslandsreise-Krankenversicherung sollte dagegen separat abgeschlossen werden. Auch Sterbegeldversicherungen sind völlig verzichtbar, da die Rendite in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen steht.

Unseren Beitrag "Unbedingt notwendige Versicherungen" können Sie hier nachlesen >>

Zurück

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen: