Verlust des Reisegepäcks – was tun?

Wer will das schon erleben: Die Koffer sind gepackt, die Garderobe für das Galadinner wurde sorgfältig verstaut, an die umfangreiche Trekkingausrüstung und Funktionskleidung wurde gedacht. Doch am Zielort angekommen fehlt von dem Koffer jegliche Spur. Auch wenn die Gepäcksortieranlagen an den meisten Flughäfen meistens zuverlässig arbeiten, kommt es immer wieder vor, dass Gepäckstücke auf Weltreise gehen und im schlimmsten Fall nicht wieder aufgefunden werden.

Fehlte der eigene Koffer auf dem Gepäckausgabeband, führt der erste Weg an den Lost-and-found-Schalter der Fluggesellschaft. Diese kümmert sich um die Gepäckermittlung und schickt aufgefundenes Gepäck schnellstmöglich nach. Dennoch hat der Reisende regelmäßig bereits in den ersten Stunden nach Auskunft Ausgaben, da Kleidung und Kosmetikartikel neu gekauft werden müssen. Teilweise bieten die Luftlinien so genannte Overnight-Kits an, die Toilettenartikel und Unterwäsche beinhalten. Es lohnt sich in jedem Falle nachzufragen.

Da die Fluggesellschaften auch bei verspätetem Gepäck die Ausgaben für einen Neukauf notwendiger Kleidungs- und Kosmetikartikel übernehmen müssen, sollten sich die Betroffenen über einen Vorschuss verständigen. Für die spätere Abrechnung müssen alle Quittungen und Belege sorgfältig aufbewahrt werden.

Soweit das Gepäckstück nicht wieder aufgefunden wird, steht dem Geschädigten ein Anspruch auf Schadenersatz zu. Allgemein gilt ein Gepäckstück dann als verloren, wenn es innerhalb von drei Wochen nicht aufgefunden wird. Bei Flugreisen ist der Schadenersatz jedoch beschränkt. Als Höchstgrenze gilt der Betrag von 1000 Sonderziehungsrecht (SZR). Bei der Einheit SZR handelt es sich um eine fiktive Währung, die aus verschiedenen Weltwährungen zusammengesetzt wird, um Währungsschwankungen möglichst auszugleichen. Zurzeit entspricht der Betrag von 1000 SZR etwa 1.100 - 1.200 EUR. Bei der Geltendmachung von Schadenersatz muss gegenüber der Fluglinie angegeben werden, welche Gegenstände sich im Koffer befunden haben. Diese werden dann zu dem geschätzten Wert ersetzt. Zu beachten ist jedoch, dass die Airlines nicht für Gegenstände wie Notebooks, Handys, Kameras und Schmuck sowie wichtige Dokumente und Schlüssel haften. Diese Gegenstände sollten daher am besten im Handgepäck verstaut werden.

Bei Pauschalreisen kann zusätzlich zu der Entschädigung auch der Reisepreis gemindert werden. In diesem Fall muss sich der Reisende möglichst kurzfristig an den Reiseveranstalter bzw. die Reiseleitung vor Ort wenden, um den Gepäckverlust schriftlich bestätigen zu lassen.

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