Böse Überraschung nach dem "Einkehrschwung": Die Ski sind weg!

Sonne, Berge, Schnee – also bestes Skifahrerwetter und gute Laune garantiert. Zu einem solchen Tag gehört natürlich auch die mittägliche Einkehr in die Hütte auf der Piste. Die Ski werden abgeschnallt und kurzerhand vor der Hütte in den Schnee gelegt oder an dafür vorgesehenen Holzständer gelehnt. Während der hungrige Skifahrer sich auf der Sonnenterrasse oder in der wärmenden Stube vergnügt, liegen oder stehen vor der Hütte paarweise Ski jeglicher Größe, Farbe und Preisklasse. Skifahrer sind natürlich ehrliche Menschen. Gleichwohl wundert man sich, dass das nachstehende Problem eher selten auftritt: Beim Start in die zweite Hälfte des Skitages sind die Ski weg! – Was tun? Was ist, wenn sie ausgeliehen waren? Wer zahlt den Verlust? Bekommt man Ersatz von einer Versicherung? Muss man die Polizei verständigen?

Wurden die Ski für die Dauer des Urlaubs gemietet, sollte man den Verlust dem Vermieter umgehend melden. Sicherlich empfiehlt sich auch eine Anzeige bei der Polizei, ohne dass sie aber Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung wäre. Die rechtliche Situation bleibt mit oder ohne Polizei gleich: Der Skiverleiher (rechtlich richtig: der Vermieter) hat einen Schadenersatzanspruch. Die abhanden gekommenen Ski müssen ihm gegenüber ersetzt werden. Maßstab ist der Zeitwert ohne Mehrwertssteuer (anders aber bei Privatausleihe) und nicht etwa – wie mache Verleiher es sich erträumen – der Ladenverkaufspreis brutto und auch nicht der Einkaufspreis für neue Ski gleicher Bauart. Bei der Rückkehr zur Verleihstation sollte man daher nicht vorschnell auf die Forderung des Vermieters eingehen, sondern sich die Höhe des Schadens belegen lassen.

Eine andere Frage ist die, ob der Verlust der Ski vor der Hütte versichert ist. Bei einigen Vermietern (eher selten) wird zusammen mit dem Mietvertrag für die Skiausrüstung auch ein Versicherungsvertrag abgeschlossen. Sollte dies der Fall sein, ist es jedoch ratsam, sich genauestens über die Versicherungsbedingungen zu informieren, da der Ersatz regelmäßig von bestimmten Voraussetzungen abhängt. So kann es beispielsweise eine Rolle spielen, zu welchem Zeitpunkt während des Tages die Ski entwendet werden. Vielleicht besteht nach den Bedingungen nach 19:00 Uhr eine Ersatzpflicht nur dann, wenn sich die Ausrüstung in einem abgeschlossenen Raum befunden hat. Dies kann der Skikeller ebenso sein wie der Innenraum eines Fahrzeuges, nicht aber der Schnee vor der Hütte.

Andere Versicherungen sind sicher nicht zuständig. Die private Haftpflichtversicherung ist gegenüber dem Vermieter bei Verlust bzw. Beschädigung nicht eintrittspflichtig, da sich der Versicherungsschutz in aller Regel nicht auf gemietete Gegenstände bezieht.  Soweit die eigenen Ski entwendet wurden, hilft leider auch die Hausratversicherung nur eingeschränkt weiter. Diese zahlt nämlich im Rahmen der so genannten Außenversicherung nur bei einem Einbruchdiebstahl und Raub. Der Dieb muss in ein Gebäude oder einen Raum gewaltsam eingedrungen sein oder, was hoffentlich in den Skigebieten die Ausnahme bleibt, dem Wintersportler die Ausrüstung gewaltsam weggenommen haben. Das Skipaar vor der Hütte ist daher vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Auch die gegebenenfalls bestehende Reisegepäckversicherung hilft hier nicht weiter. Versicherungsschutz besteht nur, solange sich die Skiausrüstung im Gewahrsam des Skifahrers befindet. Das ist dann nicht mehr der Fall, wenn die Ski vor der Hütte zurückgelassen werden.

Alles in allem ist dies für den betroffenen Sportler ein unbefriedigendes Ergebnis. Waren es die eigenen Ski, darf er sich selbst neue kaufen; waren es gemietete Ski, muss er dem Vermieter den Schaden ersetzen. In dem Fall, der die Idee zu diesem Beitrag lieferte, war es übrigens eine Verwechslung. Eine gute Stunde nach dem Bemerken des Verlustes lag vor der Hütte noch ein einzelnes Paar inkl. Stöcke, welches vom selben Verleiher stammte und gleiche Bauart bei Ski und Stöcke aufwies. Nur waren die Ski 10 cm kürzer, allerdings passte die Bindung. Weil der Verleiher einige Tage später immer noch keine weitere Verlustmeldung erhalten hatte, ist er davon ausgegangen, dass er die abhanden gekommenen Ski von einem anderen Mieter zurückbekommen wird und hat nicht auf Ausgleich bestanden!

Zum Abschluss ein Praxistipp:   Beim Ablegen vor der Hütte immer zwei unterschiedliche Ski zusammenstellen (meist ist man doch in einer Gruppe unterwegs) und die Paare etwas entfernt voneinander deponieren.

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