Referendariat

Ausbildung im Vorbereitungsdienst zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Referendariat)

Wir bieten

... Referendarinnen und Referendaren die Möglichkeit, bei uns ihren Vorbereitungsdienst im Rahmen der Anwaltsstation ( § 35 I Nr.3 SächsJAPO) und der Wahlstation (§ 35 I Nr.4 SächsJAPO) zu absolvieren und sich dabei auf den Anwaltsberuf vorzubereiten.

Die Anwaltsstation beträgt 9 Monate, die Wahlstation 3 Monate. Aufgrund des hohen Spezialisierungsgrades unserer Kanzlei kann die Ausbildung sowohl in den „klassischen“ Rechtsgebieten wie beispielsweise

  • Arbeitsrecht
  • Baurecht
  • Familienrecht
  • Strafrecht oder 
  • Verwaltungsrecht

als auch in Gebieten wie

  • gewerblicher Rechtschutz
  • Versicherungsrecht oder
  • Medizinrecht

erfolgen.

Die Ausbildungsinhalte sind durch das SächsJAPO nicht verbindlich festgeschrieben, werden aber durch die Rechtsanwaltskammer empfohlen. Im Rahmen der Referendarausbildung machen wir die Referendarinnen und Referendare mit der Organisation innerhalb einer Anwaltskanzlei und der Arbeit eines Rechtsanwalts vertraut. Hierzu gehört neben der Teilnahme an Mandantengesprächen und Gerichtsterminen auch die eigenständige Anfertigung von Klageschriften, Schriftsätzen und Vertragsentwürfen sowie die Wahrnehmung von Gerichtsterminen.

Die zeitliche Abstimmung erfolgt mit Rücksicht auf die theoretische Ausbildung und beschränkt sich auf ein bis zwei Tage in der Woche. Sie wird in Einzelgesprächen besprochen.

Wir suchen 
... engagierte, belastbare und zeitlich flexible Referendarinnen/Referendare.

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