WhatsApp – Aufsichtspflicht der Eltern bei Mediennutzung Minderjähriger

Zunehmend müssen Eltern, die ihren minderjährigen Kindern ein digitales Gerät (z. B. Smartphone) überlassen, feststellen, dass nach kurzer Zeit die Kinder dieses Smartphone deutlich schneller und besser bedienen können als sie selbst. Damit einher geht aber auch häufig ein ausufernder Gebrauch dieses Telefons. Zunehmend verlagern sich die Interessen des Kindes darauf, ausschließlich nur noch mit dem Smartphone zu spielen.

In einem Verfahren vor dem Amtsgericht Bad Hersfeld zum Az.: F 120/17 war insbesondere die Mediennutzung Gegenstand des Verfahrens. Hintergrund war, dass der elfjährige Sohn der Familie von der Kindesmutter ein Smartphone geschenkt erhielt. Die Eltern waren zwischenzeitlich geschieden, das Kind hielt sich zum Wochenendumgang beim Vater auf. Dort gab es häufig und regelmäßig Auseinandersetzungen hinsichtlich der Nutzung des Handys, die dazu führten, dass der Vater während der Umgangskontakte es dann so hielt, dass das Kind sein Smartphone am Anfang des Umganges abgeben musste und am Ende vor der Rückkehr zur Kindesmutter dann zurückbekam.
Gleichwohl war es dem Vater wichtig, dass auch bei der Mutter entsprechende Regeln zur digitalen Nutzung für das Kind aufgestellt werden, damit das Kind die Grenzen der Mediennutzung aufgezeigt bekäme. Die Kindesmutter gab ihrerseits an, dass die Kinder die benutzten Geräte teilweise besser verstehen würden, als die Eltern selbst.

Das Gericht entschied nunmehr, dass es auf die Vorkenntnisse der Eltern nicht ankäme, es sei Aufgabe der Eltern, hier Gefahren von Kindern abzuwenden. Dazu gehöre es auch, sich über Hintergründe und mögliche Gefahren, die eine Mediennutzung mit sich bringe, im Vorfeld Wissen in Bezug auf die Nutzung zu beschaffen. Es bestünde nämlich die Gefahr, dass die Kinder im Netz rechtswidrige Handlungen begingen, die sie selbst überhaupt nicht überschauen können. Das Gericht weist in seiner Entscheidung darauf hin, dass minderjährige Kinder grundsätzlich beim Umgang mit dem digitalen Gerät überwacht werden müssen. Im konkreten Fall erteilte es sogar die Auflage, dass die Mutter mit dem Kind einen sogenannten Mediennutzungsvertrag abschließen müsse. Zusätzlich wurde die Mutter beauflagt, sich selber hinreichende Kenntnisse zur Technik und über die Welt der digitalen Medien anzueignen, die Nutzung des Smartphones durch den Sohn zu begleiten und ihrer Aufsichtspflicht ordnungsgemäß nachzukommen. Diese Aufsichtspflicht endet erst mit der Volljährigkeit des Kindes.
Am Rande weist das Gericht darüber hinaus darauf hin, dass es keine vernünftigen Gründe gäbe, einem elfjährigen Kind ein Smartphone auch noch während der vorgesehen Schlafenszeiten zu überlassen. Vor allem wurde aber der Mutter konkret aufgegeben, von allen Kontakten im Telefonbuch des Sohnes eine Zustimmung einzuholen, bevor dieser weiterhin WhatsApp nutzen könne. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Klassenchats der Kinder heute über WhatsApp laufen, für die Eltern zu beachten, weil das Unternehmen WhatsApp unabhängig von der Teilnahme an dem Programm auf sämtliche Daten im Telefonbuch eines Handys automatisch zugreift, da es sich dies über die Nutzungsbestimmungen zusichern lässt. Diese Datenweitergabe, so das Gericht, stellt gegenüber den betroffenen Personen eine deliktische Handlung dar, sodass sich alle Eltern dann in Gefahr begeben, dass in Bezug auf die Kontakte im Verzeichnis der Telefone ihrer Kinder die dort betroffenen Personen kostenpflichtig eine Abmahnung ausbringen können. In diesem Zusammenhang weist das Gericht darauf hin, dass Eltern daher verpflichtet sind, vor Einrichtung des WhatsApp-Dienstes, sich hier von allen eine Zustimmung einzuholen, um sich berechtigten Abmahnungen nicht auszusetzen.

Fazit:  Kinder wachsen heutzutage in die Welt der Medien herein, die für sie spannend und faszinierend ist. Deshalb sollten sie gut vorbereitet sein auf das, was über die verschiedensten Medien und das Internet auf sie einströmt. Kinder bei einem sinnvollen Umgang mit den Medien zu begleiten, über Gefahren aufzuklären und bei der Nutzung zu unterstützen, damit sie die notwendige Medienkompetenz entwickeln, ist zu einer wichtigen Aufgabe von Erziehung geworden.
Nutzer von sozialen Diensten, Apps etc. sollten über ihre Einstellung gegenüber dem Datenschutz nachdenken, insbesondere auch, wenn es um Rechte Dritter geht. Schnell ist man selbst der oder die „Dritte“.

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