Kfz-Recht

Deutschland ist eine Autonation. Die lange Geschichte der deutschen Autoindustrie bringt es mit sich, dass die Beziehung zum eigenen Auto in Deutschland einen ganz besonderen Stellenwert genießt. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass sich das Kfz-Recht zu einem wesentlichen Bestandteil des Zivilrechts entwickelt hat.

Das Kfz-Recht umfasst ein breites Spektrum und ist keineswegs auf das reine Kaufrecht beschränkt. Mittlerweile ist der Großteil neu oder gebraucht erworbener Fahrzeuge finanziert oder geleast. Neben Fragen des Gewährleistungsrechts reihen sich schnell komplexe (Rück-)Abwicklungsfragen im Zusammenhang mit dem Finanzierungspartner ein. Der Abgasskandal führte dazu, dass auch das Deliktsrecht an Bedeutung gewann und sich seit 2015 eine umfangreiche Rechtsprechung entwickelte.

Heute versteht man unter dem Kfz-Recht im Wesentlichen (im Zusammenhang mit dem Autokauf):

  • Vertragsrecht
  • Gewährleistung und Garantie (Nacherfüllung, Rücktritt, Schadensersatz, Minderung)
  • Finanzierung und Leasing
  • Deliktsrecht und Produkthaftungsrecht
  • Arglistige Täuschung

Die Dynamik der Rechtsprechung im Kfz-Recht ist groß. In Zukunft müssen viele neue Fragen zum Themenkomplex „Automatisiertes Fahren“ beantwortet werden. Mit dem zunehmenden Einzug von Technik in das Fahrzeug steigt auch die Überschneidung mit dem IT- und Datenschutzrecht.

Ohne eine entsprechende Spezialisierung verliert man auch als Rechtsanwalt schnell den Überblick. Wir haben uns seit Gründung der Kanzlei auf das Kfz-Recht fokussiert und können die rechtlich und technisch komplexen Sachverhalte für Sie einordnen.

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Hinweise und Rechtsprechungen

Auf der Suche nach einem Gebrauchtwagen kommt man nicht an den einschlägigen Online-Portalen vorbei. Die Inserate zu den Fahrzeugen sind dort häufig überladen mit Begrifflichkeiten, die das Fahrzeug möglichst detailliert beschreiben sollen. Die meisten von ihnen betreffen konkrete Ausstattungsmerkmale des Fahrzeuges. Einige beschreiben dagegen den Zustand des Fahrzeuges („top gepflegt“, „technisch ...

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Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls hat für die erforderliche Dauer der Reparatur bzw. Wiederbeschaffung (im Totalschadensfall) gegen die unfallgegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung einen Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten.

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Schickes Auto, Vollausstattung, hoher Listenpreis und dann eine verdächtig niedrige Leasingrate. Abgerundet durch eine fehlende Sonderzahlung erwecken diese Umstände den Eindruck, als könne man bei dem Geschäft nichts falsch machen. Wenn dann noch Wartung und Verschleiß in der Gesamtrate inbegriffen sind, kann gar nichts mehr passieren. – Doch das böse Erwachen kommt am Ende. Das Autohaus ...

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Noch unter dem Einfluss der Euphorie des frischen Autokaufs stehend, wird der erste Werkstattbesuch mit dem „neuen“ Gebrauchtwagen regelmäßig zum ungewollten Spielverderber. Ein Blick in die Werkstatthistorie offenbart, dass der Wagen bereits eine Reparatur hinter sich hat, die mit nicht unerheblichen Kosten verbunden war.

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