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Versicherungsrecht

Die Einbruchdiebstahlversicherung zahlt nicht, weil die Stehlgutliste unvollständig ist, der Kaskoversicherer will nicht leisten, weil in der Schadenmeldung der Kilometerstand des Fahrzeugs nicht stimmen soll und die Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert die Leistung, weil eine scheinbar belanglose Vorerkrankung bei Vertragsschluss nicht angegeben wurde.

Die Probleme des Versicherungsrechts sind vielfältig und jeder kann mit ihnen konfrontiert werden. Schließlich verfügt jeder Bundesbürger über eine Reihe von Versicherungen, die er im Bedarfsfall in Anspruch nimmt. Was aber tun, wenn der Versicherer dann nicht zahlen will?

Kaum ein Versicherungsnehmer kennt die für ihn im Versicherungsvertrag geregelten Obliegenheiten genau. Verletzt er sie, kann er seinen Versicherungsschutz zumindest teilweise riskieren. Wegen des naturgemäß bestehenden Wissensvorsprungs der Versicherungsgesellschaften stößt der Verbraucher dann schnell an seine Grenzen.

Aufgrund der Komplexität des Versicherungsrechts wurde aus gutem Grund der Fachanwalt für Versicherungsrecht eingeführt. Die in unserer Kanzlei tätigen Anwälte verfügen über die erforderlichen Kompetenzen. Herr RA Andreas Holzer ist Fachanwalt für Versicherungsrecht; Herr RA Christian Setzpfandt hat den Fachanwaltslehrgang absolviert.

Wir betreuen sowohl Versicherungsunternehmen als auch Versicherungsnehmer in allen Zweigen des privaten Versicherungsrechts. Hierzu gehören insbesondere das Recht der

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Kraftfahrtversicherung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Lebensversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Unfallversicherung.

Das private Versicherungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Versicherer und dem Versicherten. Die wichtigsten Regelungen hierzu finden sich im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Geprägt ist das Rechtsgebiet aber vor allem durch die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen und eine Vielzahl von Einzelrechtsprechung.

Nicht zum privaten Versicherungsrecht gehört das Sozialversicherungsrecht. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass das Versicherungsverhältnis nicht durch Vertragsschluss, sondern kraft Gesetzes erfolgt. Deshalb spricht man dort auch von gesetzlicher Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung. Im Sozialversicherungsrecht beraten Sie in unserer Kanzlei Herr RA Matthias Herberg, Fachanwalt für Sozialrecht, und RAin Dörte Lorenz.


Hinweise zum Rechtsgebiet

Allgemeine themenbezogene Informationen haben wir hier für Sie aufbereitet.


Aktuelle Rechtsprechung

Aktuelle Gerichtsurteile zum Nachlesen finden Sie hier.


Weiterführende Links

www.auswaertiges-amt.de

Einschätzungen zur konkreten Sicherheitslage in bestimmten Regionen und Verhaltensratschläge.



Ihr Ansprechpartner

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RA
Andreas Holzer
Tel. (0351) 80 71 8-68
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Ihr Ansprechpartner

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RA
Christian Setzpfandt
Tel. (0351) 80 71 8-70
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