Schadenersatz für Steinschlag bei Mäharbeiten

Um die Bereiche entlang der Landstraßen und Autobahnen freizuhalten, werden in regelmäßigen Abständen Mäharbeiten durch die Straßenmeistereien durchgeführt, um das in die Höhe geschossene Gras zurückzuschneiden. Neben großen Mähmaschinen werden gerade in schlecht zugänglichen Bereichen die Grünstreifen mit Handmotorsensen bearbeitet.

Da Letztere nicht über Auffangkörbe verfügen, besteht die Gefahr, dass Steine und Gegenstände hochgeschleudert werden und insbesondere vorbeifahrende Fahrzeuge beschädigen. Schadenersatzansprüche der Geschädigten wurden in der Vergangenheit durch die angerufenen Gerichte zurückgewiesen mit der Begründung, dass es gerade auf längeren Straßenabschnitten oftmals technisch nicht möglich sei, eine Gefährdung der Allgemeinheit vollständig auszuschließen. Wegen der Unzumutbarkeit von Sicherungsmaßnahmen müsse man mit dem Risiko einer Beschädigung leben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich nunmehr in letzter Instanz mit einem Fall zu befassen, bei dem ein Fahrzeug während der Vorbeifahrt auf der Gegenfahrbahn durch beim Mähen aufgewirbelte Steine beschädigt wurde. Der BGH sprach in seiner Entscheidung vom 04.07.2013, Az.: III ZR 52/12, ein eindeutiges Urteil:

Demnach ist derjenige, der die Mäharbeiten durchführt, gehalten, soweit wie möglich eine Beschädigung von vorbeifahrenden Fahrzeugen zu vermeiden. Die Bundesrichter sahen dabei durchaus das Problem, dass es kaum möglich ist, den gesamten Straßenbereich abzusichern. Allerdings ist es nach Auffassung des BGH technisch und wirtschaftlich zumutbar, wenn bei der Durchführung der Arbeiten eine mobile Schutzwand eingesetzt wird, die in dem jeweiligen Arbeitsbereich mitgeführt bzw. durch ein weiteres Fahrzeug gezogen wird. Ohne größeren Aufwand könne somit der Straßenbereich abgeschirmt werden.

Da in dem vom BGH entschiedenen Fall derartige Schutzmaßnahmen durch die Mitarbeiter nicht getroffen wurden, hat das Gericht eine Amtspflichtverletzung angenommen und dem Geschädigten Schadenersatz zugesprochen.

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