Blitzerwarner – Erlaubt oder verboten?

Verkehrsrecht

Blitzerwarner wie der OOONO CO-DRIVER sind in Deutschland ein wiederkehrendes Beratungsthema im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Für die anwaltliche Praxis ist die zentrale Unterscheidung einfach: Der bloße Erwerb und Besitz solcher Geräte sind grundsätzlich zulässig, die Nutzung während der Fahrt kann dagegen eine Ordnungswidrigkeit begründen.

Blitzerwarner: Was regelt § 23 Abs. 1c StVO?

Maßgeblich ist § 23 Abs. 1c StVO. Danach darf derjenige, der ein Fahrzeug führt, kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Ausdrücklich genannt werden Radarwarn- und Laserstörgeräte.

Auch moderne GPS- oder appbasierte Systeme fallen in der Sache unter diese Vorschrift, wenn ihre Funktion darauf gerichtet ist, vor Geschwindigkeitsmessungen oder sonstigen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zu warnen. Das gilt unabhängig davon, dass Geräte wie OOONO technisch nicht selbst Radarstrahlung messen, sondern auf Standortdaten und communitybasierte Warnmeldungen zurückgreifen.

Ist der OOONO CO-DRIVER in Deutschland erlaubt?

Der OOONO CO-DRIVER ist kein klassischer Radardetektor, sondern ein warnendes Assistenzsystem, das über GPS-Daten und eine hinterlegte bzw. fortlaufend aktualisierte Datenbasis vor stationären oder gemeldeten Kontrollen warnt. Gerade dieser technische Unterschied führt jedoch nicht aus dem Anwendungsbereich des § 23 Abs. 1c StVO heraus, weil die rechtliche Bewertung an die Zweckbestimmung und Nutzung anknüpft, nicht allein an die Art der technischen Signalverarbeitung.

Für die Praxis bedeutet das: Wer ein solches Gerät lediglich kauft, besitzt oder im nicht aktiv genutzten Zustand aufbewahrt, bewegt sich noch nicht im Bereich des bußgeldbewehrten Verhaltens. Kritisch wird es erst dann, wenn die Warnfunktion während der Fahrt aktiviert ist oder der Fahrer sich die Warnhinweise gezielt zunutze macht.

Ist die Nutzung eines Blitzerwarners während der Fahrt erlaubt?

Nach verbreiteter und auch in der Praxis maßgeblicher Einordnung ist die aktive Verwendung eines Blitzerwarners während der Fahrt unzulässig und wird mit 75 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg geahndet. Das gilt nicht nur für klassische Blitzer-Apps auf dem Smartphone, sondern ebenso für eigenständige Geräte wie OOONO, sofern deren Funktion während der Fahrt auf Warnungen vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen gerichtet ist.

Zulässig bleibt es, sich vor Fahrtantritt über bekannte Kontrollstellen zu informieren. Die Grenze wird erst überschritten, wenn die Warnfunktion im laufenden Fahrbetrieb verfügbar ist und den Fahrer konkret vor Kontrollen warnt.

Darf der Beifahrer einen Blitzerwarner nutzen?

Besondere praktische Relevanz hat die inzwischen gefestigte Linie, wonach sich der Fahrer nicht dadurch entlasten kann, dass allein der Beifahrer eine entsprechende App oder Warnfunktion bedient. Nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 07.02.2023 ist die Nutzung auch dann unzulässig, wenn sich der Fahrzeugführer die vom Beifahrer bereitgestellten Warnungen bewusst zunutze macht. Maßgeblich bleibt, ob der Fahrer von der Warnfunktion profitiert und sie faktisch in seine Fahrentscheidung einbezieht.

Fazit: Wann sind Blitzerwarner erlaubt und wann verboten?

Für die Beratung im Mandat lassen sich daraus drei klare Aussagen ableiten:

  • Der Besitz eines Geräts wie OOONO ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt.
  • Die aktive Warnfunktion während der Fahrt sollte deaktiviert bleiben, weil sonst ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1c StVO in Betracht kommt.
  • Auch eine Nutzung über den Beifahrer schützt den Fahrer nicht sicher vor einer Ahndung.

Die Abgrenzung hängt im Einzelfall weiter vom konkreten Nutzungsverhalten ab.

[Detailinformationen: RA Philipp Burchert, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Telefon 0351 80718-70, info@dresdner-fachanwaelte.de]

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