Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
Unsere Sozialversicherungssysteme werden für den Bürger immer unübersichtlicher, sodass sich immer schwerer für den Einzelnen beurteilen lässt, welche Leistungen ihm in einem Versicherungsfall noch zustehen. Die Zahl der Widersprüche und Klagen gegen behördliche Entscheidungen steigt zunehmend, da beantragte Leistungen abgelehnt worden sind.
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Selbständige und Arbeitgeber in den Bereichen:
- allgemeines Sozialrecht,
- Sozialversicherungsrecht
(Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherungsrecht), - Arbeitsförderungsrecht, Arbeitslosengeld (ALG),
Grundsicherung für Arbeitssuchende (Bürgergeld, ALG II, Hartz IV), - Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
Opferentschädigungsrecht, - Sozialhilferecht,
- Ausbildungsförderungsrecht (BAföG),
- Kindergeld,
- Elterngeld,
- Behindertenrecht,
- Ansprüche kranker Menschen und Rehabilitation.
Zum Kranken- und Pflegeversicherungsrecht gehören auch die Rechtsfragen der Leistungserbringer, wie z. B. Ärzte, Krankenhäuser, Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen.
Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht Dresden - Wie kann ein Anwalt helfen?
Ob Sie Anspruch auf Sozialleistungen haben bzw. Ihnen zustehende Leistungen richtig berechnet wurden, bedarf der Einschätzung eines spezialisiert tätigen Rechtsanwalts. In unserer Kanzlei in Dresden steht Ihnen ein erfahrenes Team zur Seite, welches Sie gern berät. Bitte vereinbaren Sie unter der Rufnummer 0351 80718-56 einen persönlichen Termin oder schreiben Sie uns:
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Fachanwalt für Medizinrecht0351 80718-56E-Mail schreiben
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Hinweise und Rechtsprechungen
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