Allgemeines Zivilrecht und Vertragsrecht

Das Allgemeine Zivilrecht ist ein wichtiger Teil des Privatrechts, das die für alle Bürger geltenden privatrechtlichen Regelungen umfasst. Grundlage hierbei bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das am 01.01.1900 in Kraft getreten ist. Dank behutsamer richterlicher Rechtsfortbildung ist dieses Gesetzeswerk nach wie vor zeitgemäß und die Grundlage des modernen Zivilrechts.

Als Privatrecht bezeichnet man alle Normen, die die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander ordnen. Sie legen fest, welche Freiheiten, Rechte, Pflichten und Risiken die Menschen im Verhältnis zueinander haben. Anders das Öffentliche Recht, welches das Verhältnis zwischen Bürger und Staat regelt.

Innerhalb des Privatrechts wird zwischen dem allgemeinen Privatrecht und den Sonderprivatrechten unterschieden. Zum allgemeinen Privatrecht gehören die im BGB geregelten Materien, wie z. B.

  • Familienrecht
  • Erbrecht,
  • Schadenersatzrecht,
  • Vertragsrecht,
  • Mietrecht,
  • Immobiliarrecht und
  • Verbraucherschutzrecht. 

Sonderprivatrechte regeln indessen die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten und Unternehmen oder aber Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

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Hinweise und Rechtsprechungen

Immer wieder werden wir in unserer anwaltlichen Beratung mit Fällen konfrontiert, in denen durch Verkehrsunternehmen von noch minderjährigen Kunden sogenannte „erhöhte Beförderungsentgelte“ verlangt werden. So auch im folgenden Fall:

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Das hat Winston Churchill zwar nie gesagt, wird ihm aber „zugesprochen“. „No sports“ war seine Antwort auf die Frage, wie er – herzkrank und an Arteriosklerose leidend – sich im Alter gesund hält.

Anders heute: Gesundheitssport wird vielfach betrieben, auch wenn er nicht immer „gesund“ ist. Dies gilt insbesondere bei schweren Verletzungsfolgen, die im Breitensport, im Leistungssport und auch bei ...

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… denn „Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann“, besagt § 3 Abs. 1 Satz 4 der StVO. Doch gilt dies auch auf der Rodelbahn?

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Mahnungen, Kündigungen, Zahlungsaufforderungen … werden heute zunehmend via Internet versendet. Solange der Empfänger der Aufforderung des Absenders der Nachricht nachkommt, ist dies alles kein Problem. Was passiert aber, wenn die Zahlung ausbleibt, die Kündigung ignoriert wird?

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Der Winter 2020/2021, einer der schneereichsten Winter der vergangenen Jahre, gibt Anlass, sich mit der Frage zu beschäftigen, wer ggfs. unter welchen Voraussetzungen für die Schäden aufgrund herunterfallender Dachschneelawinen haftet. Neben reinen Sachschäden (z. B. an abgeparkten Fahrzeugen) kommt es doch immer wieder auch zu erheblichen Personenschäden.

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Aufgrund der Corona-Pandemie ist jeder dazu angehalten, physisch-soziale Kontakte zu anderen Menschen, mit Ausnahme der Angehörigen des eigenen Hausstandes, auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren. Deswegen untersagt die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund.

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Ein Zivilprozess kostet Geld. Kann eine Partei die Kosten für das Gericht und – wenn notwendig – für einen Rechtsanwalt nicht selber aufbringen, wird ihr die gerichtliche Durchsetzung oder Verteidigung von Rechten durch die Prozesskostenhilfe ermöglicht. Hierdurch wird sichergestellt, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen Zugang zum Recht haben – unabhängig von Vermögen und Einkommen.

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Weiß gepuderte Perücken, lange schwarze Mäntel und ein Unheil verkündender Hammer. So vermittelt uns die Film- und Fernsehwelt häufig das Geschehen von großen Gerichtsverhandlungen. Doch wie ist ein deutsches Gerichtsverfahren tatsächlich ausgekleidet?

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Der Durchbruch kam in der letzten Februarwoche. Volkswagen und die Vertreter der betroffenen Dieselfahrer teilten mit, dass man sich geeinigt habe. Der wesentliche Inhalt des Vergleiches sieht vor, dass Volkswagen im Schnitt 15 % des Kaufpreises an die Verbraucher zahlt. Diese müssen im Gegenzug ihr Fahrzeug nicht zurückgeben. Für die Verbraucher stellen sich damit viele Fragen, für die es zurzeit ...

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Aus verschiedensten Gründen entstehen Konflikte, die teilweise außergerichtlich nicht zu lösen sind, sodass die Parteien in einem Zivilprozess vor Gericht streiten. Das Gericht ist in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht. Deswegen geht der mündlichen Verhandlung eine Güteverhandlung voraus. 

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