Philipp Burchert*

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Sie sind schneller gefahren als erlaubt und wurden geblitzt oder Ihnen wird ein Rotlichtverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder ein Abstandsverstoß vorgeworfen? Dann unterstützt Sie Rechtsanwalt Philipp Burchert bei einer erfolgreichen Verteidigung in solchen Bußgeldverfahren! Darüber hinaus verteidigt er Sie auch in Verkehrsstrafsachen wie z. B. bei Trunkenheit oder Nötigung im Straßenverkehr, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis, Fahrerflucht, bei fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung. Dabei legt er besonderen Wert auf den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis.

Er berät und vertritt Sie auch im Falle eines Verkehrsunfalls und der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen gegen den Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung.

Der berufliche Schwerpunkt von Rechtsanwalt Philipp Burchert liegt seit 2018 im Verkehrsrecht. Aufgrund seiner Spezialisierung verfügt er als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Dresden über fachspezifisches Wissen, das er zu Gunsten seiner Mandanten einzusetzen weiß. Privat ist der Familienvater am liebsten auf seinem Motorrad rund um Dresden unterwegs.

Vita

  • geboren 1991 in Grevesmühlen
  • 2011 bis 2016 Studium der Rechtswissenschaften an der Juristenfakultät der Universität Leipzig
  • 2016 bis 2018 Referendariat am Oberlandesgericht Dresden und Landgericht Chemnitz
  • Rechtsanwalt seit 2018
  • Fachanwalt für Verkehrsrecht seit August 2021

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Verkehrsrecht
    Beratung und Vertretung im Verkehrsstrafrecht, bei Ordnungswidrigkeiten, im Verkehrsverwaltungsrecht (Führerscheinentzug, Fahrtenbuchauflagen) und im Verkehrszivilrecht (Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen für Sachschäden und Personenschäden)    
  • Reiserecht
    Flugverspätungen und -annullierungen, Individual- und Pauschalreiserecht (Reisepreisminderung sowie Schadenersatzforderungen gegenüber Reiseveranstaltern und Beförderungsunternehmen)

Sprachen

  • Englisch
     

*Rechtsanwalt im Anstellungsverhältnis

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