Die Anwaltsgebühren

Die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind im sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gesetzlich geregelt. Unabhängig von diesen gesetzlichen Vorschriften kann das Honorar eines Rechtsanwaltes auch mit den Mandanten in Form eines Pauschalhonorars oder eines Stundenhonorars vereinbart werden. Hierzu erfolgt eine schriftliche Vereinbarung mit dem Mandanten.

Die folgende Darstellung über die Vergütung eines Rechtsanwaltes nach dem RVG soll einer groben Orientierung eines Rechtssuchenden dienen und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da insbesondere spezielle und in der anwaltlichen Praxis eher seltenere Tätigkeiten unbehandelt bleiben.

Zunächst richtet sich die Vergütung des Rechtsanwaltes danach, mit welcher Tätigkeit er durch seinen Mandanten beauftragt wird, also nach Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Das RVG sieht verschiedene Arten von Gebühren für bestimmte anwaltliche Tätigkeiten vor. Die anwaltliche Tätigkeit lässt sich grob in Tätigkeiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens bzw. Rechtsstreites und in gerichtliche Auseinandersetzungen gliedern.

I. Außergerichtliche Tätigkeit

  1. Erstberatung
  2. Vertretung im außergerichtlichen Verfahren

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II. Gerichtliche Tätigkeit

  1. Gerichtliche Verfahren mit Ausnahme von Straf- und Bußgeldsachen und sozialgerichtlichen Angelegenheiten
  2. Verwaltungsverfahren
  3. Straf- und Bußgeldsachen
  4. Verfahren vor dem Sozialgericht
  5. Kosten einer Strafverteidigung
  6. Anwaltsvergütung in Familiensachen

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