19 Anwälte – 25 Rechtsgebiete
Dresdner Fachanwälte
- Erfahrung seit 1991
- Alles für Ihr Recht
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Als langjährig erfahrene Fachanwaltskanzlei bieten wir unseren Mandanten eine umfassende, spezialisierte und individuelle rechtliche Beratung. Mit der vielfältigen Spezialisierung unserer Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ist diese umfassende Beratung und Betreuung in nahezu allen Rechtsgebieten möglich. Sie bildet die Gewähr für individuelle Lösungen auch spezieller Probleme.
Erfahrung, Diskretion und ein hohes persönliches Engagement in der Sache kennzeichnen unsere Tätigkeit. Dies spiegelt sich auch in langjährigen vertrauensvollen Mandatsbeziehungen wieder. Zu unseren Mandanten zählen regionale und bundesweit tätige Unternehmen, Versicherungen und Verbände, Kommunen und andere Körperschaften, soziale Träger, aber auch eine Vielzahl von Privatpersonen in all ihren Rechtsangelegenheiten.
Die Sozietät in der Dresdner Neustadt wurde am 01.01.1997 gegründet und hat ihren Hauptsitz am Palaisplatz 3 (Ecke Königstraße) in Dresden. Hervorgegangen aus einem Zusammenschluss der jeweils 1991 gegründeten Kanzleien Kucklick & Söllner sowie Wilhelm - Börger - Wolf gehören wir mit derzeit 19 Anwältinnen und Anwälten zu den großen Rechtsanwaltssozietäten in Sachsen.
Im April 2020 wurde die Kanzlei Kucklick Börger Wolf & Söllner in KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de umbenannt. Seit der Gründung vor mehr als 20 Jahren sind wir stetig gewachsen. Neue Partner sind hinzugekommen, die mit ihrem fachlichen Know-how wesentlich zu der erfolgreichen Entwicklung unserer Rechtsanwaltsgesellschaft beigetragen haben. Dem wurde durch eine zeitgemäß markante Verkürzung des Namens auf KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de Rechnung getragen.
COVID-19: Unsere Vorsichtsmaßnahmen und uneingeschränkte Erreichbarkeit
Auch wir nehmen unsere Verantwortung zum Schutz der Gesundheit unserer Mandantinnen und Mandanten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr ernst und haben entsprechende Maßnahmen getroffen, um Ihre rechtlichen Anliegen wie gewohnt zu bearbeiten und weiter zu betreuen.
In der Kanzlei haben wir Vorsorge getroffen, dass man ausreichend Abstand halten kann und keinen besonderen Infektionsrisiken ausgesetzt ist. Selbstverständlich können Sie sich auch im Rahmen eines Telefontermins bzw. per E-Mail zur Klärung Ihres Anliegens an den zuständigen Rechtsanwalt wenden.
Sie erreichen uns montags bis freitags von 08:00 Uhr bis 18:30 Uhr per
Telefon 0351 80718-0
Telefax 0351 80718-18
E-Mail info@dresdner-fachanwaelte.de
Unser Online-Kontaktformular finden Sie hier >>
Bleiben Sie gesund!
Ihr Team von KUCKLICK dresdner-fachanwaelte.de
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Unsere Fachanwaltszulassungen
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Mediation
Zur konstruktiven Beilegung eines Konfliktes und der Abwendung eines gerichtlichen Verfahrens können Sie auch auf die Erfahrungen unseres Mediators zurückgreifen.
Neueste Beiträge
Dresdner Fachanwälte erneut vom FOCUS als „TOP-Anwälte 2023“ empfohlen
Rechtsratsuchende stehen oft vor einer anspruchsvollen Herausforderung, wenn sie einen geeigneten Anwalt finden müssen, der ihre individuellen Bedürfnisse und Anliegen am besten versteht und vertreten kann. Die Rechtssituationen, mit denen sie konfrontiert sind, können vielfältig sein. In dieser komplexen Lage suchen sie nach Fachleuten, die ihnen bei rechtlichen Fragen zur Seite stehen und die ...
Haftung von Kindern: Klein, aber oh oh!
Als Vater einer zweijährigen Tochter erlebe ich die gleichen Momente wie gewiss viele der Leser: Das Kind fährt beispielsweise mit dem Laufrad auf dem Fußweg voraus. Man ist stolz, wie gut die Kleinen bereits mit dem Laufrad zurechtkommen. Dennoch läuft einem an jeder Kreuzung oder Einmündung der kalte Angstschweiß den Rücken runter in Angst vor herannahenden Fahrzeugen. Man ist einfach auch ...
Bevorstehende berufliche Nachteile sind kein Argument gegen eine beabsichtigte Fahrerlaubnisentziehung
Gleich zu Beginn aber der Hinweis auf die Rechtslage bei Fahrverbot: Dort ist es etwas anders.
Liegt eine unzumutbare Härte vor, etwa der Verlust des Arbeitsplatzes wegen des Fahrverbotes, darf es gegenüber einem Betroffenen ohne Vorbelastungen nicht verhängt werden. Es kann in solchen Fällen durch eine angemessene Erhöhung der Geldbuße kompensiert werden.
Fristlose Kündigung wegen beleidigender Äußerungen in privater Chatgruppe zulässig
Der konkrete Fall betraf einen Arbeitnehmer, der sich in einer Chatgruppe mit sieben Mitgliedern über Vorgesetzte und Kollegen in beleidigender und menschenverachtender Weise äußerte. Der Arbeitgeber kündigte ihm (und anderen Chatgruppenmitgliedern) daraufhin fristlos. Der Arbeitnehmer klagte gegen die Kündigung und berief sich auf seine Vertraulichkeitserwartung bzgl. der privaten Chatgruppe.
Der Staat, Staatsgrenzen und die größte Staatengemeinschaft
Was macht einen Staat aus?
Frei nach einem bekannten Kinderlied, welches mit „froh zu sein“ beginnt, gilt auch hier: um Staat zu sein, bedarf es wenig und wer Staat hat, ist ein König …
Tatsächlich bedarf es, um „Staat zu sein“, nach der klassischen Definition (der sog. 3-Elemente-Lehre) nur eines Staatsgebietes, eines Staatsvolkes und einer Staatsgewalt.
Herzlichen Glückwunsch zu einer beeindruckenden 20-jährigen Reise
Ihre Geschichte begann als Auszubildende zur Rechtsanwaltsfachangestellten in unserer Sozietät. Bereits kurze Zeit später managte sie eine Außenstelle der Kanzlei in Dresden-Kesselsdorf. Seitdem arbeitet Janet Raabe-Goldhahn eng mit Rechtsanwalt Norbert Franke im Forderungsmanagement zusammen und trägt maßgeblich dazu bei, unsere Mandanten in rechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen und ...
Das übersehene 30er Schild und der Blitzer in Pillnitz
Die abwechslungsreiche Beschilderung der Pillnitzer Landstraße ist regelmäßig Thema in unserer Kanzlei. Dort ändert sich mehrfach die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf 30 km/h und wieder zurück. Eine hier installierte stationäre Überwachungsanlage steht stadteinwärts hinter einer Hausecke. An dieser Ecke befindet sich ein relativ weit oben montiertes 30er Schild. Unmittelbar davor ...
Parken im Wald: „Aber da stand kein Schild!“
So oder so ähnlich argumentieren Mandanten oft, wenn ihnen die Verwaltungsbehörde ein Anhörungsschreiben oder gar einen Bußgeldbescheid wegen verbotswidrigem Parken auf Waldwegen zukommen lässt. Der nachfolgende Beitrag soll einen kurzen Überblick über die geltende Rechtslage geben.
Unsere Beratungsschwerpunkte von A bis Z
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