Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrecht ist der Oberbegriff für das Recht zur Bekämpfung unlauterer Wettbewerbshandlungen und Wettbewerbsbeschränkungen. Es dient damit der Herstellung und Erhaltung des Gleichgewichtes zwischen der Privatautonomie eines jeden Unternehmers und einer gesamtwirtschaftlichen Gerechtigkeit des wirtschaftlichen Handelns aller.
Typische Vorschriften sind hierbei das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Das Gesetz zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs regelt hierbei die Zulässigkeit von Wettbewerbshandlungen und deshalb das Verhalten zwischen den einzelnen Marktteilnehmern. Es dient somit dem freien Leistungswettbewerb.
Beim Kartellrecht, dessen maßgebliche Regelungen im GWB zu finden sind, geht es hingegen um die Verhinderung von Beschränkungen des Wettbewerbs, wie z. B. durch Vereinbarungen zwischen einzelnen Marktteilnehmern, die einen Wettbewerb ganz oder teilweise ausschließen möchten, in dem sie Mindestpreise vorgeben oder in Betracht kommende Märkte untereinander aufteilen. Es soll demnach gewährleistet werden, dass überhaupt Wettbewerb entsteht.
Wir beraten und unterstützen Sie bei allen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht auftretenden Rechtsproblemen, wie
- gerichtliche Durchsetzung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche
- Erstellen und Abwehr von Abmahnungen
- Beratung zu Werbemaßnahmen und
- Überprüfung von Internetauftritten auf wettbewerbsrechtliche Verstöße.
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin unter der Rufnummer 0351 80718-89 oder schreiben Sie uns:
Nehmen Sie Kontakt auf
Hinweise und Rechtsprechungen
Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen: