Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Das Mietrecht wird häufig fälschlicherweise mit dem Wohn- und Gewerberaummietrecht gleichgesetzt. Dies verstellt den Blick darauf, dass natürlich auch Mietverträge über bewegliche Sachen abgeschlossen (PKW, Baumaschinen etc.) werden oder das es Verträge gibt, die erhebliche mietvertragliche Elemente aufweisen (wie etwa Leasingverträge).
Für alle diese Verträge finden die Vorschriften des BGB (mit mehr oder weniger großen Einschränkungen) Anwendung. Richtig ist aber, dass, wenn man vom Mietrecht spricht, schwerpunktmäßig Wohnraummietverträge und Gewerberaummietverträge gemeint sind. Häufig entsteht dort Streit um:
- Kündigung,
- Mängel und Mietminderung,
- Betriebskostenabrechnungen,
- Mieterhöhungen,
- bauliche Maßnahmen
(seitens des Mieters: gewünschte Einbauten, Rückbau derselben, Entschädigung oder des Vermieters: Modernisierung bzw. Instandsetzung, sonstige Umbauten), - Kaution,
- Instandsetzung der Mieträume nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Auch durch die letzte Gesetzesänderung ist es leider für die Betroffenen nicht einfacher geworden, sich in den bestehenden Regelungen zurechtzufinden. Zumal die Regelungen durch eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen ergänzt werden, die im Überblick zu behalten selbst Fachleuten Probleme bereiten kann. Deshalb sollten Sie unbedingt den Rat eines spezialisierten Anwaltes zu Rate ziehen.
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin mit unseren Mietrechtsspezialisten unter der Rufnummer 0351 80718-41 oder schreiben Sie uns:
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