Erbrecht
Das Erbrecht ermöglicht die Weitergabe des Vermögens eines Erblassers. Es verleiht dem Vermögen eines Erblassers Wirkungen über seinen Tod hinaus, indem es die Bildung, Erhaltung und Mehrung von Vermögen über Generationen sicherstellen kann. Es erlaubt die Ausübung der Sorge etwa für Familienangehörige über den Tod hinaus. Auch vermag es das Ansehen des Erblassers über dessen Tod hinaus zu wahren und mehren.
In der Lebenswirklichkeit erzielt der Erbfall jedoch häufig nicht diese positiven Wirkungen. Der Erblasser gönnt etwa seinen gesetzlichen Erben die Erbschaft nicht, obwohl diese auch aus einer entsprechenden Erwartungshaltung heraus diesem die auch erwartete besondere Wertschätzung zu seinen Lebzeiten entgegengebracht haben. Er enttäuscht diese Erwartungen, indem er dann etwa unerwartet bestimmte Familienmitglieder bevorzugt. Dieses wird von den Hinterbliebenen oft als unsinnig oder diskriminierend empfunden. Der lebzeitige Familienzusammenhalt bricht auseinander.
Dasselbe fatale Ergebnis erzielen Erblasser, indem sie notwendige Vorsorge zu Lebzeiten unterlassen wodurch rechtlich und wirtschaftlich unvorteilhafte Erbfolgen entstehen. Nicht selten resultieren aus diesen wenig wünschenswerten Gemengelagen erbitterte Rechtsstreite, die geeignet sind, das Andenken des Erblassers zu schädigen und lebenslange Feindschaften entstehen zu lassen.
Erbrecht Dresden - Wie kann ein Anwalt helfen?
Jeder tut gut daran, frühzeitig unter rechtlicher Beratung seinen Nachlass so zu ordnen, dass unnötige Konflikte nach dem Erbfall vermieden werden und der Erblasserwille rechtlich auch in der gewünschten Weise zum Tragen kommt.
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