Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 02.04.2009, Az.: VI ZR 13/18, über die Klage eines Alleinerben entschieden, der von einem den Erblasser behandelnden Arzt Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangte, weil dieser nach seiner Auffassung ungerechtfertigt lebensverlängernde Maßnahmen, etwa eine Sondenernährung veranlasst habe, die dazu führten, dass der Erblasser über einen erheblichen ...