IT-Recht

Das IT-Recht (Kurzform für Informationstechnologierecht) ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet. Die teilweise im gleichen Zusammenhang verwendeten Begriffe Computerrecht, EDV-Recht oder Softwarerecht machen deutlich, dass dieses Rechtsgebiet erst ab den 90er Jahren an Bedeutung gewann.

Mit dem rasanten Voranschreiten der Digitalisierung ist das IT-Recht dagegen heute nicht mehr wegzudenken. Es sind sowohl im beruflichen als auch privatem Alltag kaum mehr Prozesse vorstellbar, in denen es keinen Bezug zu Computern gibt. Entsprechend steigt die Zahl IT-rechtlichen Fragestellungen deutlich. Dabei muss man beachten, dass die meisten Gesetze in einer Zeit entstanden sind, als Computer noch nicht mal in den Köpfen der tollkühnsten Visionäre eine Rolle spielten. Das macht die rechtliche Bewertung der Sachverhalte häufig komplex.

Das IT-Recht hat viele Überschneidungen zu anderen Rechtsgebieten – insbesondere dem gewerblichen Rechtsschutz. Laut Fachanwaltsordnung zählen folgende Gebiete zum IT-Recht:

  1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
  2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
  3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
  4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
  5. Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
  6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich eGovernment) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
  7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
  8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
  9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

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