Corona: Uneinigkeit der Eltern zur Frage der Impfung ihres Kindes

Die Impfung eines Kindes ist eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Deshalb müssen die Eltern gemeinsam über die Impfung ihrer Kinder entscheiden, sofern sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Ein Alleingang eines Elternteils ist nicht zulässig.

Wenn sich Eltern nicht einigen können, kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil übertragen (§ 1628 S. 1 BGB).

Das Gericht muss sich dann quasi für einen Elternteil „entscheiden“. Die Gerichte befinden sich in solchen Fällen in einer schwierigen Situation, gibt es doch gute Argumente für und gegen eine Impfung von Kindern, nicht nur bei Corona.

Der Bundesgerichtshof – und damit auch die Instanzgerichte – behelfen sich in der Regel damit, dass demjenigen Elternteil die Entscheidungsbefugnis übertragen wird, der sich an die Vorgaben der Ständigen Impfkommission (STIKO) hält. So zuletzt auch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.08.2021, Az.: 6 UF 120/21.

Je älter das Kind ist (ab etwa 14 Jahren), desto mehr ist auch dessen Wille in die Abwägung mit einzubeziehen.



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