Glückwunsch zum Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht für Philipp Burchert!

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Fachanwälte gelten als Spezialisten in ihrem Rechtsgebiet. Für den Erwerb des Fachanwaltstitels müssen Rechtsanwälte besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen. Dazu zählen die Teilnahme an einem Fachanwaltskurs und die Erbringung einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen, die je nach Rechtsgebiet variieren. Zudem müssen Fachanwälte eine jährliche Fortbildung nachweisen.

Wir gratulieren Rechtsanwalt Philipp Burchert herzlich zur Verleihung des Fachanwaltstitels im Verkehrsrecht!

In einem Interview haben wir Rechtsanwalt Philipp Burchert folgende Fragen gestellt.

1.    Warum haben Sie sich für den Erwerb des Fachanwaltstitels im Verkehrsrecht entschieden?

Während des Referendariats war ich in einer Chemnitzer Kanzlei tätig, die mir anbot, bereits zu diesem Zeitpunkt den Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht zu absolvieren. Die Entscheidung fiel mir leicht, da ich selbst auto- und motorradaffin bin. Außerdem muss man als Verkehrsrechtler relativ breit aufgestellt sein, da Kenntnisse im Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenrecht benötigt werden.

2. Was konnten Sie aus dem Fachanwaltslehrgang mitnehmen, was war neu?

Da ich den Fachanwaltslehrgang bereits während des Referendariats absolvierte, war für mich vieles neu. Bis zum damaligen Zeitpunkt hatte ich kaum Erfahrungen, wie die anwaltliche Arbeit in der Praxis aussieht. Generell sollte meiner Meinung nach im Referendariat im Rahmen der theoretischen Ausbildung die Tätigkeit des Anwalts eine größere Rolle spielen. Am Ende ist man Weltmeister im Verfassen staatsanwaltschaftlicher Abschlussverfügungen, hat aber wenig Handwerkszeug, um beispielsweise als Verteidiger Vorwürfe zu entkräften.

3. Was empfinden Sie bei einem Mandat als größte Herausforderung?

Anwälte bzw. Anwaltskanzleien von heute sind Dienstleister. Die juristische Arbeit bekommt man jahrelang in Studium und Referendariat beigebracht. Wie man aber mit den Mandanten umgeht, muss man sich in der Praxis selbst erarbeiten. Oftmals ist es nicht einfach dem juristischen Laien zu erklären, warum man dieses oder jenes tut.

4. Wie motivieren Sie sich, Ihr Bestes zu geben?

Es sorgt für Genugtuung, wenn man ein Mandat erfolgreich abschließen kann und die Mandanten zufrieden mit den anwaltlichen Leistungen sind.

5. Was sind die aktuell spannendsten Fragen im Verkehrsrecht?

Da ich überwiegend im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts tätig bin, sind für mich nicht nur juristische, sondern auch technische Fragen von Interesse. Ein Großteil der Verteidigungsmöglichkeiten liegt in der Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Messgerät. Aktuell ist die Tendenz zu erkennen, dass die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zunehmend Geräte genehmigt, die man als Blackbox bezeichnen muss. Der Betroffene hat kaum eine Möglichkeit sich sinnvoll zu verteidigen. Dieser Tendenz muss durch gute Verteidigung und entsprechende Rechtsprechung durch die Gerichte Einhalt geboten werden.

6. Erinnern Sie sich noch an Ihr erstes Mandat?

Besonders in Erinnerung geblieben ist mir das allererste Telefonat mit einem Mandanten überhaupt. Die Erinnerung ist aber nicht deshalb noch so präsent, weil das Gespräch besonders aufregend gewesen wäre. Ich weiß nicht einmal mehr, worum es ging. Die Erinnerung knüpft eher an die Aufregung an. Der Mandant verlässt sich – bestenfalls – auf das, was ihm sein Anwalt sagt. Das bringt natürlich eine große Verantwortung mit sich.


Vielen Dank für das Gespräch, Herr Burchert!

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