Der FOCUS zeichnet aus: Thomas Börger und Matthias Herberg gehören zu Deutschlands TOP-Anwälten 2016

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Das Nachrichtenmagazin FOCUS hat Rechtsanwalt Thomas Börger bereits zum vierten Mal in Folge zum TOP-Anwalt im Familienrecht gekürt. Erstmalig erhielt sein Kollege, Rechtsanwalt Matthias Herberg, im neu aufgenommenen Fachbereich Sozialrecht diese Auszeichnung.

Thomas Börger und Matthias Herberg können auf langjährige juristische Erfahrungen verweisen. Rechtsanwalt Börger berät und vertritt seine Mandanten umfassend in familienrechtlichen Angelegenheiten, bei Scheidungen und damit zusammenhängenden Vermögensauseinandersetzungen, dem Zugewinnausgleich und Unterhalt, aber auch bei Fragen zum Umgangsrecht und der elterlichen Sorge. Daneben ist er als Fachanwalt für Arbeitsrecht spezialisiert auf die Beratung und Prozessvertretung im gesamten Arbeitsrecht. Hier erhielt er im Jahre 2009 eine Auszeichnung des Magazins WIRTSCHAFTSWOCHE als einer der besten 25 Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Rechtsanwalt Matthias Herberg ist in seinem Kompetenzschwerpunkt Sozialrecht seit 1997 tätig. Ihm wurde bereits 1999 der Titel „Fachanwalt für Sozialrecht“ verliehen. Ansprüche und Rechte muss er für seine Mandanten oft vor Gericht erstreiten. Es geht um Fragen zu Kranken- und Rentenversicherungen, Arbeitslosengeld, Hartz-IV-Ansprüchen, Sozialhilfe und Pflegeleistungen.
Der zweite Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung in allen medizinrechtlichen Belangen. Als Fachanwalt für Medizinrecht ist er Ansprechpartner in Fragen zum Vorliegen eines Behandlungsfehlers – dem sogenannten Arthaftungsrecht – sowie dem Kassenarztrecht, Vertragsarztrecht, Krankenhausrecht, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Zulassungsrecht, ärztlichen Gebührenrecht und ärztlichen Berufsrecht.

Wir gratulieren beiden Rechtsanwälten herzlich zu dieser Auszeichnung!

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