Dreifach ausgezeichnet: Anerkennung für drei unserer Rechtsanwälte

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Gleich drei Rechtsanwälte unserer Kanzlei dürfen sich 2026 über besondere Anerkennung freuen: Philipp Burchert im Verkehrsrecht und Thomas Börger im Arbeitsrecht wurden erstmals vom F.A.Z. Institut als „TOP Anwalt“ ausgezeichnet. Matthias Herberg gehört erneut zu den von FOCUS empfohlenen Top-Anwälten im Sozialrecht.

Erstmals F.A.Z. TOP Anwalt: Philipp Burchert

Rechtsanwalt Philipp Burchert wurde vom F.A.Z. Institut erstmals als TOP Anwalt im Verkehrsrecht ausgezeichnet. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht liegt sein Tätigkeitsschwerpunkt insbesondere in der Verteidigung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen – häufig mit besonderem Blick auf den Erhalt der Fahrerlaubnis. Darüber hinaus berät und vertritt er Mandanten nach Verkehrsunfällen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Die Auszeichnung im Verkehrsrecht freut uns daher besonders: Sie würdigt einen Rechtsbereich, auf den sich Philipp Burchert seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit spezialisiert hat. Seit 2021 ist er Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Erstmals F.A.Z. TOP Anwalt: Thomas Börger

Rechtsanwalt Thomas Börger wurde vom F.A.Z. Institut erstmals als TOP Anwalt im Arbeitsrecht ausgezeichnet. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Familienrecht; sein heutiger anwaltlicher Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Familienrecht. Dort berät und vertritt er Mandanten insbesondere bei Scheidungen, Vermögens- und Unterhaltsfragen sowie in Sorge- und Umgangsangelegenheiten. Auch im Familienrecht wurde er bereits vielfach ausgezeichnet: Von 2013 bis 2024 wurde er von FOCUS regelmäßig als Top-Anwalt geführt.

Zum elften Mal in Folge: Matthias Herberg

Rechtsanwalt Matthias Herberg, Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht, gehört 2026 erneut zu den von FOCUS empfohlenen Top-Anwälten im Sozialrecht – und damit bereits zum elften Mal in Folge seit 2016. Seine Tätigkeit im Sozialrecht umfasst insbesondere das Kranken- und Pflegeversicherungsrecht, das Renten- und Schwerbehindertenrecht sowie das Arbeitslosen- und Unfallversicherungsrecht. Dabei vertritt er sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Leistungserbringer.

Auszeichnungen als Orientierung

Auszeichnungen ersetzen nicht das persönliche Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Sie können Rechtsuchenden jedoch eine zusätzliche Orientierung bei der Wahl ihrer anwaltlichen Vertretung geben.

Wir freuen uns über die Anerkennung und gratulieren Philipp Burchert, Thomas Börger und Matthias Herberg herzlich.
 

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