Fachanwältin für Strafrecht: Drei Fragen an Rechtsanwältin Stefanie Kretschmer

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Sie haben kürzlich den Fachanwaltstitel für Strafrecht verliehen bekommen. Was verbinden Sie mit dem Erwerb des Fachanwaltstitels für sich selbst?
Ich habe mich seit Kindertagen für Strafverfahren interessiert und wusste, dass ich in keinem anderem Gebiet arbeiten möchte. Der FA-Titel war also die logische Konsequenz.

Was sind wesentliche Vorteile für den Mandanten?
Der Fachanwaltstitel garantiert besondere Kenntnisse sowie die jährlich nachzuweisende Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. Man ist also immer up to date bei aktuellen Problemen.

Was begeistert Sie am Strafrecht?
Auch wenn man es auf den ersten Blick gerne denken will, gibt es auch bei vermeintlichen eindeutigen Sachverhalten nicht nur schwarz und weiß. Das gilt es herauszuarbeiten. Und häufig geht es um das höchste Gut – die persönliche Freiheit.

Vielen Dank für das Interview und nochmals "Herzlichen Glückwunsch" zur Verleihung des Fachanwaltstitels für Strafrecht!

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