Fahrtenbuchauflage erklärt: Was Fahrzeughalter wissen müssen

Verkehrsrecht

Weicht das mutmaßliche Geschlecht der im Messfoto abgebildeten Person vom Geschlecht des Fahrzeughalters ab, kann der Fahrzeughalter nicht der verantwortliche Fahrzeugführer gewesen sein. Im Rahmen der Fahreridentifikation wendet sich die Verwaltungsbehörde mit einer schriftlichen Zeugenanhörung an den Fahrzeughalter und bittet um Mitteilung der Daten der abgebildeten Person. Wirkt der Fahrzeughalter nicht mit und verjährt deshalb die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit, droht für den Fahrzeughalter eine Fahrtenbuchauflage.

Fahrtenbuchauflage 

Die Fahrtenbuchauflage ist eine Maßnahme, die von den zuständigen Behörden angeordnet werden kann, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Diese Regelung ist in § 31a Abs. 1 S. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) verankert. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Aspekte der Fahrtenbuchauflage erläutert, einschließlich der rechtlichen Grundlagen, der Anforderungen an das Fahrtenbuch und der Konsequenzen bei Nichteinhaltung.

Rechtliche Grundlagen der Fahrtenbuchauflage

Gemäß § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO kann die zuständige Behörde die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung des Fahrzeugführers nach einer Verkehrsordnungswidrigkeit nicht möglich war. Die Anordnung ist jedoch nur dann möglich, wenn der Fahrzeughalter nicht ausreichend mitgewirkt und die Behörde trotz weiterer Ermittlungsmaßnahmen die fahrzeugführende Person nicht bekannt machen konnte. Die Fahrtenbuchauflage soll sicherstellen, dass bei zukünftigen Verstößen der verantwortliche Fahrer identifiziert werden kann. Die Anordnung kann für ein oder mehrere auf den Halter zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge erfolgen.

Anforderungen an das Fahrtenbuch

Das Fahrtenbuch muss bestimmte Angaben enthalten, die vor und nach jeder Fahrt eingetragen werden müssen. Diese Anforderungen sind in § 31a Abs. 2 StVZO festgelegt:

Vor Beginn der Fahrt:

  • Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
  • Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt

Nach Beendigung der Fahrt:

  • Datum und Uhrzeit des Endes der Fahrt
  • Unterschrift des Fahrzeugführers

Diese Angaben müssen vollständig und korrekt geführt werden, um den Anforderungen der Fahrtenbuchauflage zu entsprechen.

Aufbewahrung und Vorlagepflicht

Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, das Fahrtenbuch auf Verlangen der zuständigen Behörde oder einer von ihr bestimmten Stelle zur Prüfung vorzulegen. Das Fahrtenbuch muss sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es geführt werden musste, aufbewahrt werden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Einträge im Fahrtenbuch jederzeit überprüft werden können.

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der Fahrtenbuchauflage kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Verstoß gegen die Pflichten aus § 31a StVZO stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus kann die Behörde bei wiederholten Verstößen weitere Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Fahrtenbuchauflage sicherzustellen.

Kosten der Fahrtenbuchauflage

Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist mit Kosten für den Fahrzeughalter verbunden. Diese Kosten können je nach Verwaltungsaufwand variieren und liegen in der Regel zwischen 21,50 Euro und 200,00 Euro. Auch die Androhung einer Fahrtenbuchauflage kann mit Kosten verbunden sein, insbesondere wenn sie als präventive Maßnahme bei weniger schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten eingesetzt wird.

Fazit

Die Fahrtenbuchauflage gemäß § 31a Abs. 1 S. 1 StVZO ist ein wirksames Instrument, um die Identifizierung von Fahrzeugführern nach Verkehrsverstößen sicherzustellen. Sie stellt sicher, dass bei zukünftigen Verstößen der verantwortliche Fahrer ermittelt werden kann und trägt somit zur Verkehrssicherheit bei. Fahrzeughalter sollten sich der Anforderungen und Pflichten bewusst sein, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Sollten Sie nicht wissen, wie Sie auf eine Zeugenanhörung der Bußgeldstelle reagieren sollen, stehen wir Ihnen gerne mit fachkundigem Rat zur Seite.

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