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Gemeinsame Wohnung: Wann beginnt das Trennungsjahr?
Wenn die Trennung im gemeinsamen Haus oder in der gemeinsamen Wohnung erfolgt, ist der Nachweis der Trennung bei einem fortdauernden Zusammenleben unter einem Dach besonders schwierig zu führen. Im Grundsatz gilt, allen vermeidbaren Gemeinsamkeiten aus dem Weg zu gehen. Die Haushaltsgemeinschaft muss erkennbar aufgehoben werden, was wie folgt zu geschehen hat:
Getrennte Nutzung von Wohnräumen
- Schlafplätze müssen getrennt sein.
- Badezimmer sollten getrennt genutzt werden, falls möglich.
- Die gemeinsame Nutzung nur einmal vorhandener Funktionsräume und Einrichtungen (Küche, Diele, Bad, Toilette auch Waschmaschine) ist erlaubt, sollte aber in getrennten Zeitfenstern erfolgen.
Haushaltsführung
- Jeder Partner ist für seine eigenen Aufgaben wie Einkaufen, Kochen und Putzen verantwortlich.
- Gemeinsame Mahlzeiten oder Aktivitäten sind zu vermeiden.
Finanzen
- Es sollten getrennte Konten geführt werden.
- Eine finanzielle Unabhängigkeit ist nachzuweisen (z. B. keine gemeinsame Bestreitung des Lebensunterhalts).
Betreuung der Kinder
- Die Betreuung der Kinder muss klar aufgeteilt sein.
Gemeinsame Aktivitäten
- Freizeitaktivitäten, Feiertage, Wochenenden oder Urlaube sollten nicht mehr gemeinsam gestaltet werden.
Sollte im Scheidungsverfahren der andere Partner die Trennung in Frage stellen, kann eine Dokumentation, wie der Alltag während des Trennungsjahres organisiert war, helfen, um den Nachweis zum Trennungsbeginn zu erbringen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Trennung regelmäßig schleichend daherkommt. Die genaue Feststellung ist aber wichtig, weil der genaue Trennungstag beispielsweise auch bei der Vermögensauskunft für die Klärung des Zugewinnes wichtig ist. Voraussetzung für die Trennung ist daher neben dem Trennungswillen auch immer das objektive Getrenntleben.