Kfz-Kauf-Klassiker: Wie lange muss eine Frist zur Nachbesserung sein?

Kfz-Recht

Wer ein gebrauchtes Auto mit Mängeln kauft, hat grundsätzlich das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und sein Geld zurückzufordern. Doch Vorsicht: Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Paderborn vom 07.05.2025 (Az. 4 O 291/24) zeigt eindrücklich, dass ein zu schnelles Handeln die Rechte des Käufers zunichtemachen kann.

Der Fall: Motorprobleme kurz nach dem Kauf

Eine Privatperson erwarb von einem Gebrauchtwagenhändler einen Hyundai Santa Fe für 7.490 Euro. Bereits wenige Tage nach der Übergabe am 27.04.2024 traten Probleme mit dem Motor auf – das Fahrzeug überhitzte.
Die Käuferin informierte den Händler zunächst telefonisch, ließ dann auf eigene Faust Reparaturen durchführen und musste das Fahrzeug sogar im Ausland abschleppen lassen. Erst Ende Mai – etwa einen Monat nach Übergabe – teilte sie dem Händler per E-Mail konkret mit, dass der Motor überhitze, und bot verschiedene Lösungen an: Entweder sollte der Händler das Auto abholen und reparieren lassen oder den Kaufpreis vollständig erstatten.

Am 05.06.2024 holte der Händler das Fahrzeug zur Reparatur ab. Doch bereits am 18.06.2024, nur 13 Tage später, erklärte die Käuferin den Rücktritt vom Vertrag und verlangte ihr Geld zurück.

Das Landgericht Paderborn entschied: Der Rücktritt war unwirksam, weil dem Händler keine angemessen lange Frist zur Nachbesserung eingeräumt wurde.

Warum war die Frist zu kurz?

Das Gericht stellte klar: Eine Frist ist nur dann „angemessen”, wenn sie dem Verkäufer realistisch die Möglichkeit gibt, den Mangel zu beheben. Dabei sind die konkreten Umstände des Einzelfalls entscheidend:

  1. Komplexität des Problems: Die Käuferin hatte selbst in ihrer E-Mail geschrieben, es gebe „zahlreiche Möglichkeiten”, warum der Motor überhitze. Eine umfangreiche Fehlerdiagnose war also nötig – das braucht Zeit.
  2. Logistischer Aufwand: Der Händler musste das Fahrzeug erst abholen und in eine externe Werkstatt bringen. Auch diese Organisation kostet Zeit.
  3. Kommunikation während der Frist: Der Händler hatte am 13.06.2024 mitgeteilt, dass er mehr Zeit benötige. Die Käuferin wusste also, dass die Reparatur noch lief.
  4. Tatsächlicher Reparaturzeitraum: Vom Abholen am 05.06.2024 bis zum Rücktritt am 18.06.2024 vergingen gerade einmal 13 Tage. Das Fahrzeug war dann am 04.07.2024, also drei Wochen später, tatsächlich repariert und abholbereit.

Für das Gericht stand damit fest, dass bis zum 18.06.2024 für den Händler noch keine ausreichende Möglichkeit zur Nacherfüllung bestand. Der Rücktritt kam zu früh und war daher unwirksam.

Was bedeutet „angemessen” konkret?

Es gibt keine feste Regel wie „immer 14 Tage” – die Angemessenheit hängt vom Einzelfall ab. Folgende Faktoren können eine Rolle spielen:

  • Art und Umfang des Mangels: Komplexe Motorschäden brauchen länger als der Austausch einer Glühbirne.
  • Verfügbarkeit von Ersatzteilen: Müssen Teile bestellt werden?
  • Notwendigkeit von Diagnostik: Muss erst die Ursache gefunden werden?
  • Transport des Fahrzeugs: Muss das Auto erst abgeholt werden?

Im vorliegenden Fall waren all diese Faktoren gegeben – 13 Tage waren einfach zu wenig.

Praktische Tipps für Käufer

  1. Mängel sofort konkret mitteilen: Nicht nur anrufen und vage Probleme schildern, sondern schriftlich (E-Mail, Brief) genau beschreiben, was nicht funktioniert.
  2. Realistische Fristen setzen: Bei komplexen Mängeln sollten mindestens zwei Wochen eingeräumt werden.
  3. Keine eigenmächtigen Reparaturen: Wer ohne Absprache selbst reparieren lässt, bleibt oft auf den Kosten sitzen.
  4. Dokumentieren Sie alles: Halten Sie alle Telefonate, E-Mails und Fristen schriftlich fest.
  5. Mangelfolgeschäden sind ersatzfähig: Die Abschleppkosten von 180 Euro wurden der Käuferin zugesprochen, weil das Fahrzeug aufgrund des Mangels liegenblieb.

Fazit: Geduld zahlt sich aus

Wer vom Autokauf zurücktreten möchte, muss dem Verkäufer eine faire Chance zur Reparatur geben. Eine zu kurze Frist kann dazu führen, dass der Rücktritt unwirksam ist – und Sie auf dem mangelhaften Fahrzeug sitzen bleiben. Im Zweifel gilt: Lieber einmal mehr nachfragen als zu früh den Rücktritt erklären.

Sie haben Fragen zu Ihrem Gebrauchtwagenkauf? Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und vermeidbare Fehler zu umgehen.

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