"Angestellte, d.h. auch juristische und nicht-juristische Mitarbeiter einer Kanzlei, sind bei einem Arbeits- oder Wegeunfall kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Was viele nicht wissen: Die Vorteile der gesetzlichen Unfallversicherung können auch selbstständig tätige Anwältinnen und Anwälte nutzen, indem sie ihr freiwillig beitreten." –
Den Beitrag unseres Rechtsanwaltes Matthias Herberg, Fachanwalt für Sozial- und Medizinrecht, können Sie hier nachlesen: >>