In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

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DNN: Wenn der Trainer entscheidet, wer aufs Gymnasium gehen darf

Presseschau

„Das Schuljahr 2016/2017 steht vor der Tür, und eines steht schon jetzt fest: An zahlreichen Schulen wird das Los darüber entscheiden, welche Schüler aufgenommen werden und welche nicht.“ – Von Thomas Baumann-Hartwig.

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