In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

mdr AKTUELL: Zur Rechtslage beim Impfen

Presseschau

Wer haftet bei Impfschäden? Gibt es einen Anspruch auf Schadenersatz? Wann liegt ein Impfschaden überhaupt vor?

Zu diesen Fragen hat unser Rechtsanwalt Matthias Herberg, Fachanwalt für Medizin- und Sozialrecht, in einem Interview bei MDR AKTUELL Stellung genommen.

Hören Sie hier in das audio von mdr AKTUELL rein >>

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