In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

Dresdner Morgenpost: Damit sie nicht zahlen muss: AOK wollte kranken Dresdner ausbürgern

Presseschau

Es ist ein Albtraum, den Birgit und Gunar Griepentrog (beide 51) aus Bannewitz durchleben. Ihr Sohn Patrick (24) liegt in Kanada im Koma. Zeitgleich kämpfen die Eltern hier bei der AOK PLus um eine Versicherung für den Sohn. Doch die stellte sich stur.

Zurück

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen: