In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

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Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

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Presseschau

Von wegen "leere Hülle" - die Wut ist groß: Tausenden Ost-Ruheständlern wurde die Zusatzversorgung erst gewährt, dann aber wieder gestrichen. Jetzt entscheidet das Bundessozialgericht in Kassel über das "Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes"

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