In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

Wirtschaft in Sachsen - Das Entscheidermagazin der Sächsischen Zeitung: Freelancer im Einsatz - Gefahr für das Unternehmen?

Presseschau

„Viele Unternehmen lassen Arbeitsleistungen nicht durch angestellte Mitarbeiter erledigen, sondern auf der Grundlage von Dienstverträgen. Die Leistungen werden dann auf der Grundlage einer selbständigen Tätigkeit abgerechnet, häufig auch nach einem vereinbarten Stundenhonorar ... “
– Autor: Rechtsanwalt Matthias Herberg, Fachanwalt für Sozialrecht und Medizinrecht, aus unserer Kanzlei.

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