In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

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Dresdner Neueste Nachrichten: Bundesrichter weisen Stadt in die Schranken

Presseschau

Nachzahlungen für behinderte Menschen - Zur Anrechnung des Ausbildungsgeldes auf die Leistungen der Grundsicherung von behinderten Menschen - Urteil des BSG vom 23.03.2010

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