In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

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Bild: Blitzer-Ärger auf der A4

Presseschau

Tempo 100 ohne Grund? Ein Anwalt schlägt Alarm.

Riesen-Ärger um die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A4. Zwischen Frankenberg und Hainichen gilt über sieben Kilometer Tempo 100. Grund: angebliche Straßenschäden.

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