„Experten erklären, wann eine eigene Erklärung als Nachweis reicht und wann der Antrag gestellt werden muss.“
– Auskunft zur Rente mit 63 gaben beim Telefonforum im Haus der Presse, Dresden, Rentenberater Christian Lindner, Fachanwalt für Sozialrecht Matthias Herberg, Sabine Gerstmann, Deutsche Rentenversicherung. Die Antworten lesen Sie hier:
(siehe auch Teil 1 vom 26.02.2015)
Presseschau
In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.
Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
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Sächsische Zeitung: Was zählt für die Rente mit 63?
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