„Solange eine Änderung des Schulgesetzes nicht vorliegt, gilt es, gegen derartige Entscheidungen gerichtlich vorzugehen, da sie letztlich gegen die Vorgaben aus der UN-BRK verstoßen. Demnach hat der Freistaat Sachsen ein integratives Schulsystem für alle Schüler vorzuhalten. Bis eine gesetzliche Änderung erfolgt, müssen die Regelungen aus der UN-BRK als Auslegungshilfe von den Gerichten angewandt werden“, so der Fachanwalt für Sozialrecht, Matthias Herberg.
„Exakt – Die Story“ berichtete über die Realität an Sachsens Schulen, fragte nach den Möglichkeiten, Grenzen und der Finanzierung.
Exakt – Die Story
Lernen mit Handicap
Wie viel Behinderung leistet sich die Schule?
Ein Film von Adina Rieckman
MDR Mediathek vom Mittwoch, 3. Juni 2015, 20:45 Uhr
Ihr Ansprechpartner
RA Matthias Herberg
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Medizinrecht
Tel. (0351) 80 71 8-56
E-Mail: herberg@dresdner-fachanwaelte.de