In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

SACHSEN FERNSEHEN: Corona - Das gibt es rund um die Arbeit zu beachten

Wie läuft Kurzarbeit ab, welche Modelle gibt es und für wen kommt sie in Frage? Gibt es Kündigungsschutz während der Kurzarbeit? Wie läuft es in diesem Jahr mit geplanten Urlaub?

Im Gespräch mit dem SACHSEN FERNSEHEN hat unser Fachanwalt für Arbeitsrecht, Carsten Fleischer, Antworten auf aktuelle Fragen zur derzeitigen Situation am Arbeitsmarkt gegeben:

Zum Interview >>

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