In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

Sächsische Zeitung: Zu hohe Betriebskosten – Was kann ich tun?

Presseschau

"Gartenpflege, Versicherung, Hausmeister, Aufzug: Fachleute sagen, wofür Mieter wirklich zahlen müssen.
Einmal im Jahr erhalten Mieter die Betriebskostenabrechnung. Oft werden Sie durch unklare Zahlen oder drastische Steigerungen irritiert. Wie man Abrechnungen kontrollieren kann und welche Rechte Mieter oder Vermieter haben, dazu hatten die Leser viele Fragen."
– Notiert von Gabriele Fleischer.

Beim SZ-Telefonforum stellten sich Experten den Leserfragen. Die Fragen beantworteten Katrin Kroupová vom Mieterverein, Rene Hobusch, Landesverband Haus und Grund, und Norbert Franke, Rechtsanwalt für Mietrecht aus unserer Kanzlei.

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