In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

sächsische.de: Gefahr in Verzug

Presseschau

"Vielleicht war es das Glück der Angeklagten, dass Strafrichter Ulrich Garrelts lange in der Betreuungsabteilung gearbeitet hat und erfahren im Umgang mit psychisch auffälligen oder kranken Menschen ist. Die Frau, die am Dienstag im Amtsgericht Dresden vor ihm sitzt, ist so eine Patientin, auch wenn sie im strafrechtlichen Sinn nie begutachtet wurde."

Rechtsanwalt Carsten Brunzel ist Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht. Er verteidigte die Frau vor dem Amtsgericht Dresden.

Lesen Sie mehr über diesen Fall >>

Zurück

Hat Ihnen der Beitrag gefallen? Dann teilen Sie ihn doch mit anderen: