In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

Der Benutzer ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und kann bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

saechsische.de: Intime Sexfilmchen veröffentlicht

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"Ein 25-Jähriger hat private Filme auf eine Porno-Plattform gestellt. Seine Ausrede klingt zunächst glaubhaft - dann tauchen tausende weitere Dateien auf."
- Von Alexander Schneider

Opferanwältin Stefanie Kretschmer aus unserer Kanzlei forderte für ihre Mandantin, die Geschädigte, eine Verurteilung des Ex-Freundes und ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro. Staatsanwalt und Verteidiger plädierten dagegen auf Freispruch.

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