In der Presseschau über unsere Kanzlei finden Sie interessante Rechtsfälle und Veröffentlichungen über unsere Anwälte.

Hinweis zum Urheberrecht
Für Dokumente, die in elektronischer Form über Datennetze angeboten werden, gilt uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt:
Einzelne Vervielfältigungen, z. B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch angefertigt werden (Paragraph 53 Urheberrecht). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Urhebers gestattet.

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ZMK (Zahnheilkunde, Management, Kultur): „Das Antikorruptionsgesetz“

 |  Presseschau

„Wenn das Antikorruptionsgesetz auch mehr Getöse verursacht hat, als sein Inhalt rechtfertigt, so gibt es doch einige Neuerungen, über die man Bescheid wissen sollte. So sind beispielsweise verdeckt gewährte Rabatte strafbar und die Annahme von Rabatten in Naturalien ebenfalls rechtlich bedenklich. Der nachfolgende Beitrag stellt die Neuregelungen vor und verdeutlicht, welches Verhalten künftig bestraft werden kann. Dabei werden typische Fallkonstellationen auf ihre strafrechtliche Relevanz hin geprüft ... “
– Autor: Rechtsanwalt Carsten Brunzel, Fachanwalt für Strafrecht, aus unserer Kanzlei.

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