Wer kennt sie nicht, die kuriosen Meldungen von amerikanischen Gerichtsverfahren, die sich mit scheinbar komplett abwegigen Sachverhalten beschäftigen. Beispielsweise, dass ein Hersteller von Mikrowellen zu einer empfindlichen Schadensersatzzahlung verurteilt wurde, weil in der Bedienungsanleitung seiner Geräte nicht zu finden war, dass man einen Hamster nicht in der Mikrowelle trocknen kann, ohne ...