Die Fälschung ist zumeist nicht auf den ersten Blick, wohl aber an den Details zu erkennen. Empfänger von Rechnungen über Gerichtskosten sollten insbesondere darauf achten, dass die darin mit der internationalen Kontonummer IBAN angegebene Bankverbindung des Zahlungsempfängers nicht auf ein im Ausland geführtes Konto lautet. Beginnt die IBAN nicht mit "DE" als Kennzeichnung für eine inländische Bankverbindung, kann das ein Hinweis auf eine Fälschung sein. Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Europa rät zudem, im Zweifel bei der Dienststelle nachzufragen, die auf der Kostenrechnung als Aussteller angegeben ist.“
Quelle: Sächsische Staatskanzlei, www.medienservice.sachsen.de/medien/news/187314