Was zeichnet einen Fachanwalt aus?

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Ein Anwalt muss über das übliche Maß hinaus besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen nachweisen, bevor er von der Rechtsanwaltskammer das Recht verliehen bekommt, sich als Fachanwalt bezeichnen zu dürfen.

Gewöhnlich hat man als Fachanwalt an einem besonderen Lehrgang mit Abschlussprüfung teilgenommen und aus der vergangenen, mindestens dreijährigen Tätigkeit eine vom Rechtsgebiet abhängige Vielzahl von bearbeiteten Fällen erbracht. Fachanwälte sind häufig Spezialisten, die nahezu ausschließlich in „ihrem“ Rechtsgebiet arbeiten.

Gegenüber der Rechtsanwaltskammer müssen nur Fachanwälte jährliche Fortbildungen nachweisen. Als Ratsuchender darf man von einem Fachanwalt deshalb besondere Routine und schnellen Zugang zu den rechtlichen Fragen seines Problems erwarten.

Fachanwaltschaften gibt es für nahezu alle häufig nachgefragten Rechtsgebiete. Eine Liste findet man beispielsweise auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.

In unserer Kanzlei sind Fachanwaltschaften aus 12 Rechtsgebieten vertreten. Ergänzend können die Leistungen eines Mediators in Anspruch genommen werden.

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