Neue Rückrufaktion von VW – Anzahl betroffener Motoren und Modelle erweitert

Rund dreieinhalb Jahre nach Bekanntwerden des Abgasskandals läuft seit April 2019 eine neue Rückrufaktion von VW – diesmal unter dem Zeichen 23Z7. Betroffen sind Fahrzeugmodelle mit dem Motor EA 288, der in Fahrzeugen von VW, Audi, Skoda und Seat verbaut ist.

Im Rückrufschreiben teilt Volkswagen mit, dass es während der Regeneration des Dieselpartikelfilters zu erhöhten Stickoxidemissionen kommen könne. VW möchte aus diesem Grund das Motorsteuergerät neu programmieren. Das erforderliche Update sei laut VW umfassend auf Eignung und Wirksamkeit überprüft. Negative Auswirkungen auf Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionswerte, Motorleistung und Geräuschemissionen noch auf die Dauerhaltbarkeit des Abgasnachbehandlungssystems bestünden nicht.

Ähnliche Versprechen hatte VW bereits beim Update zu den Motoren EA 189 gemacht. Trotzdem kam es immer wieder zu Defekten des Abgasrückführungsventils, des Dieselpartikelfilters oder der Einspritzdüsen.

Immerhin räumt Volkswagen beim neuen Update ein, dass sich der AdBlue-Verbrauch geringfügig erhöhen würde. Es bleibt abzuwarten, welche Bedeutung das Wort geringfügig für VW hat. Zumindest hat es VW veranlasst, betroffenen Fahrzeugeigentümern eine Stempelkarte zur Verfügung zu stellen, mit der bis zu acht Mal kostenfrei AdBlue nachgefüllt werden kann.

Über die konkrete Ursache des Umstandes, der aus Sicht von VW das Update erforderlich gemacht hat, lässt Volkswagen seine Kunden erneut im Unklaren. Das überrascht nicht, da auch bei der neuen Rückrufaktion 23Z7 Ansprüche der betroffenen Kunden sowohl gegen die Händler als auch VW direkt im Raum stehen. Eigentümer, die ein entsprechendes Rückrufschreiben erhalten haben, sollten sich deshalb an einen Rechtsanwalt wenden, um Ansprüche prüfen zu lassen.
Wir vertreten bereits zahlreiche Betroffene und beraten Sie gerne über die möglichen Vorgehensweisen.

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